Mitgliedschaft

Der Antrag zur Aufnahme in den Verein kann hier heruntergeladen werden:

Download: Aufnahmeantrag

Mitgliedsbeiträge:
Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 12,00 Euro im Jahr, für juristische Personen mindestens 24,00 Euro. Schüler, Studenten, Auszubildende, und Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 6,00 Euro. In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand ermäßigt werden. Für das Gründungsjahr 2013 beträgt der Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen 12,00 Euro, ermäßigt 6,00 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bis zum 31.03. eines Jahres für das Geschäftsjahr.

 
§ 5 der Vereinssatzung regelt die Mitgliedschaft:

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts und jede Personenmehrheit sein, die unter ihrem Namen Rechte und Pflichte begründen kann.
(2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich unter Angabe von Namen und Anschrift zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der Mitteilung der Entscheidung des Vorstands an den Bewerber/die Bewerberin.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) bei Personengesellschaften mit dem Ende der Rechtsfähigkeit,
c) bei Personenmehrheiten mit ihrer Auflösung,
d) durch den Austritt aus dem Verein,
e) durch den Ausschluss aus dem Verein.
(4) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
a) es trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung mit einem Beitrag in Verzug ist,
b) es die Interessen oder das Ansehen des Vereins grob geschädigt hat.
Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung über den Ausschluss ist zu begründen und dem Mitglied schriftlich zuzustellen. Der Ausschluss wird mit Zugang der schriftlichen Mitteilung wirksam.